Kleinunternehmerregelung 2026: Wann lohnt sie sich für Selbständige in Regensburg?

Die Kleinunternehmerregelung (§19 UStG) erlaubt es Selbständigen, keine Umsatzsteuer zu berechnen, wenn ihr Jahresumsatz bestimmte Grenzen nicht überschreitet. Aktuell gilt: Wer im Vorjahr weniger als 22.000 € Umsatz hatte und im laufenden Jahr voraussichtlich unter 50.000 € bleibt, kann die Regelung nutzen. Dadurch entfallen Umsatzsteuer auf Rechnungen, Umsatzsteuer-Voranmeldung und Umsatzsteuer-Abführung – allerdings kann man auch keine Vorsteuer abziehen.